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Cannabis als Medizin

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Das Kölner Verwaltungsgericht hat entschieden: Schmerzpatienten dürfen in den eigenen vier Wänden Cannabis anbauen. Für den Eigenbedarf und zu therapeutischen Zwecken. Solche Genehmigungen wurden damit in Deutschland zum ersten Mal erteilt.

Positiver Entscheid für drei deutsche Kläger

Gleich drei Schmerzkranke haben es geschafft. Ihnen ist es gelungen die Genehmigung zum Selbstanbau für Cannabis zu bekommen. Das Kölner Verwaltungsgericht hat entschieden und damit ein spektakuläres Urteil gefällt: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist dazu verpflichtet, den klagenden Schmerzpatienten diese Genehmigung zu erteilen.

Die individuelle Einschätzung der Fälle


Die drei Kläger leiden alle unter chronischen Schmerzen und sind im Besitz einer Erlaubnis zum therapeutischen Konsum und zum Erwerb der Cannabisblüten. Da die Kosten für diese Blüten in der Apotheke zu hoch seinen, möchten die Patienten die schmerzlindernde Droge selbst anbauen, da die Kosten auch von den Krankenkassen nicht übernommen werden. Dazu stellten die Kläger einen Anträge zum Selbstanbau beim BfArM, welche jedoch abgelehnt wurden. Der Medizinrechtler Andreas Fleischfresser hatte bei Gericht den Vorsitz und sich alle drei Fälle einzeln angeschaut. Bei allen Klägern waren die Voraussetzungen für den Eigenanbau gegeben. So sei deren Wohnungssituation dahingehend gestaltet, dass sich fremde Personen nicht an den Blüten bedienen können. Die Schmerzkranken hatten zudem alle alternativen Therapien durchlaufen, wobei das Ergebnis negativ war. Für diese Patienten gab es keine schmerzlindernde Option außer Cannabis.

Die abgewiesenen Kläger

Doch nicht allen Klägern wurde die Genehmigung erteilt. Ein Patient lebt in einer Zwei-Zimmerwohnung, welche für den Anbau zu klein ist, weshalb ein gesicherter Anbau nicht möglich sein. Dieser Kläger hat jedoch die Möglichkeit, eine neue Wohnsituation zu schaffen, indem er in eine größere Wohnung umzieht. Damit würde seinem Antrag wohl nichts mehr im Wege stehen, erklärte ein Richter. Einen weiteren Fall lehnte die Kammer ab, da diese davon ausgegangen war, dass der Kläger noch nicht alle alternativen Therapien durchlaufen hat.

Fleischfressers Entscheidung stellt zeitgleich eine Kritik der Politik dar. Dazu äußerte sich der Vorsitzende, dass der Eigenanbau in diesen drei Fällen als Notlösung gestattet wurde, da die Kostenfrage in Bezug auf den Konsum von Cannabis zu therapeutischen Zwecken noch immer nicht geklärt sei. Die Lösung dafür wäre für den Gesetzgeber jedoch nicht schwierig, da die Krankenkassen dazu verpflichtet werden könnten, die Kosten aus der Apotheke für den Kauf der Cannabis-Blüten zu übernehmen.

Noch ist nichts in trockenen Tüchern

Das Urteil der Kammer wurde mit Spannung erwartet. Dennoch ist in der Verhandlung am 8. Juli klargestellt worden, dass es sich nicht um eine generelle Freigabe handelt. Stattdessen müsste in Ausnahmefällen welche besonders gelagert sind geklärt werden, ob der Selbstanbau zugelassen werden kann, wenn es um einen therapeutisch erforderlichen Eigenkonsum geht. Nun wird nur noch der Entscheidung des BfArM entgegengefiebert.

Wird die Entscheidung akzeptiert, dürfen die ersten drei Deutschen Cannabis ganz legal anbauen. Und zwar in der eigenen Wohnung. Es kann jedoch auch sein, dass das BfArM Berufung einlegt, womit der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt werden würde. In früheren Fällen, zum Beispiel im April dieses Jahres hatte das Bundesinstitut erkennen lassen, dass es den Ambitionen der Kläger folgen würde. In diesem Fall intervenierte das Gesundheitsministerium und argumentierte mit dem Schutzinteresse der Bevölkerung.