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Rechtliche Aspekte von Hanf
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Besitz wie auch der Anbau von Hanf illegal und strafbar. Der in einer Cannabispflanze enthaltene Wirkstoff Tetrahydrocannabinol oder kurz THC genannt fällt unter das Betäubungsmittelgesetz, was den Besitz, Vertrieb, sowie Ein- oder Ausfuhr unter Strafe stellt. Der Besitz von Hanfpflanzen ist nur mit einer behördlichen Ausnahmegenehmigung möglich, wenn sie für gewisse Zwecke im öffentlichen Interesse oder für die Forschung gebraucht werden. Der Anbau von Hanfpflanzen kann Landwirten unter strengen Auflagen erlaubt werden, diese ein speziell gezüchtetes Saatgut nutzen, in dem der THC Gehalt stark reduziert wurde.
Seit Mai 2011 ist Cannabis in Deutschland verkehrsfähig, das zur Herstellung von Arzneimitteln verwendet wird. In Deutschland gilt es bereits als Straftat, wenn das Saatgut für Cannabispflanzen an eine anbaufähige Fläche gebracht wird. Außerdem wird nach Anlage I Teil B zum BtMG bereits der Kauf sowie der Besitz von Cannabissamen als Straftat gewertet, wenn diese für den illegalen Anbau bestimmt sind.
Ist Autofahren unter Cannabis-Einfluss erlaubt?
Obwohl der Konsum von Betäubungsmitteln in Deutschland nicht untersagt ist, gibt es beim Führen eines Fahrzeugs etliche Probleme, wenn ein Führerscheininhaber auf THC positiv getestet wird. Selbst, wenn es dafür kein Strafverfahren gibt, so wird doch ein Vermerk in der Führerscheindatei bezüglich 'Fahren unter dem Einfluss von psychoaktiven Substanzen' gemacht. Bereits zwei dieser Einträge führen dazu, dass die Behörden den Führerscheininhaber zu einem Drogenscreening auffordern. Dabei gilt die umgekehrte Beweislast, weshalb der Fahrer selber auf eigene Kosten beweisen muss, dass die bei ihm nachgewiesenen Substanzen nicht auf illegalen Drogenkonsum zurückzuführen sind. Das Verfahren führt oft zur Aberkennung der Fahrerlaubnis.
Ist der Besitz von kleinen Mengen Hanf unangenehm?
Kleinstmengen von Cannabis zu besitzen, ist in Deutschland illegal, wird aber in der Regel von der Staatsanwaltsschaft nicht großartig verfolgt. Leider hat jedes Bundesland in Deutschland eine eigene Regelung, was die Behörden unter einer Kleinstmenge verstehen, wobei diese allenfalls ein paar Gramm betragen darf und eindeutig für den Eigengebrauch bestimmt ist.
Der Konsum von Cannabis wird in Deutschland als straffreie Selbstschädigung gewertet. Wird bei einer Personenkontrolle eine solche geringe Menge gefunden, wird diese jedoch umgehend von den Behörden beschlagnahmt. Ob es dann zu einem Prozess wegen des Besitzes von Hanf kommt, liegt im eigenen Ermessen der Staatsanwaltschaft und der Richter. Dabei ist es aber wichtig, dass der Konsum nicht zu einer Fremdgefährdung geführt hat. 1990 startete der Richter Wolfgang Nekovi? eine Kampagne zur Legalisierung von Hanf, um das Bundesverfassungsgericht zu einzuschalten. Jedoch forderten die höchsten Richter nur eine Innenministerkonferenz auf, einen bundesweit gültige Mengenangabe für den Begriff Kleinstmenge zu finden, was noch nicht umgesetzt wurde.
Ist der Handel mit Cannabis illegal?
In der deutschen Rechtsprechung wird bei der Feststellung einer nicht geringen Mengen von Haschisch nicht das Gewicht des Cannabis gewertet, sondern der im Labor festgestellte THC Gehalt. Es gilt der Wert von mehr als 7,5 Gramm als Wirkstoffanteil in einer beschlagnahmten Menge, um als nicht geringe Menge zu gelten. Sobald dieser Wert erreicht ist, ändert sich die Rechtsprechung, denn es ist ein Verbrechenstatbestand, was eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr Gefängnis nach sich zieht. Dabei wird neben dem THC Gehalt auch die Menge des Hanfes für das Strafmaß berücksichtigt.
Ähnlich verhält es sich mit den anderen europäischen Ländern, wo der Besitz und der Handel mit Cannabis verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird. Die meisten Ländern haben eine eigene Regelung bezüglich der Kleinstmenge für den Eigenbedarf. Weltweit gesehen, ist der Besitz, Verkauf oder die Nutzung von Hanf illegal. Einen Sonderstatus hat das südamerikanische Land Uruguay, wo der Anbau und Verkauf von Cannabis im Jahr 2013 unter staatlicher Kontrolle zulässig ist. In Nordkorea gilt Marihuana nicht illegale Drogen wie auf Jamaika kleine Mengen erlaubt sind.
Seit Mai 2011 ist Cannabis in Deutschland verkehrsfähig, das zur Herstellung von Arzneimitteln verwendet wird. In Deutschland gilt es bereits als Straftat, wenn das Saatgut für Cannabispflanzen an eine anbaufähige Fläche gebracht wird. Außerdem wird nach Anlage I Teil B zum BtMG bereits der Kauf sowie der Besitz von Cannabissamen als Straftat gewertet, wenn diese für den illegalen Anbau bestimmt sind.
Ist Autofahren unter Cannabis-Einfluss erlaubt?
Obwohl der Konsum von Betäubungsmitteln in Deutschland nicht untersagt ist, gibt es beim Führen eines Fahrzeugs etliche Probleme, wenn ein Führerscheininhaber auf THC positiv getestet wird. Selbst, wenn es dafür kein Strafverfahren gibt, so wird doch ein Vermerk in der Führerscheindatei bezüglich 'Fahren unter dem Einfluss von psychoaktiven Substanzen' gemacht. Bereits zwei dieser Einträge führen dazu, dass die Behörden den Führerscheininhaber zu einem Drogenscreening auffordern. Dabei gilt die umgekehrte Beweislast, weshalb der Fahrer selber auf eigene Kosten beweisen muss, dass die bei ihm nachgewiesenen Substanzen nicht auf illegalen Drogenkonsum zurückzuführen sind. Das Verfahren führt oft zur Aberkennung der Fahrerlaubnis.
Ist der Besitz von kleinen Mengen Hanf unangenehm?
Kleinstmengen von Cannabis zu besitzen, ist in Deutschland illegal, wird aber in der Regel von der Staatsanwaltsschaft nicht großartig verfolgt. Leider hat jedes Bundesland in Deutschland eine eigene Regelung, was die Behörden unter einer Kleinstmenge verstehen, wobei diese allenfalls ein paar Gramm betragen darf und eindeutig für den Eigengebrauch bestimmt ist.
Der Konsum von Cannabis wird in Deutschland als straffreie Selbstschädigung gewertet. Wird bei einer Personenkontrolle eine solche geringe Menge gefunden, wird diese jedoch umgehend von den Behörden beschlagnahmt. Ob es dann zu einem Prozess wegen des Besitzes von Hanf kommt, liegt im eigenen Ermessen der Staatsanwaltschaft und der Richter. Dabei ist es aber wichtig, dass der Konsum nicht zu einer Fremdgefährdung geführt hat. 1990 startete der Richter Wolfgang Nekovi? eine Kampagne zur Legalisierung von Hanf, um das Bundesverfassungsgericht zu einzuschalten. Jedoch forderten die höchsten Richter nur eine Innenministerkonferenz auf, einen bundesweit gültige Mengenangabe für den Begriff Kleinstmenge zu finden, was noch nicht umgesetzt wurde.
Ist der Handel mit Cannabis illegal?
In der deutschen Rechtsprechung wird bei der Feststellung einer nicht geringen Mengen von Haschisch nicht das Gewicht des Cannabis gewertet, sondern der im Labor festgestellte THC Gehalt. Es gilt der Wert von mehr als 7,5 Gramm als Wirkstoffanteil in einer beschlagnahmten Menge, um als nicht geringe Menge zu gelten. Sobald dieser Wert erreicht ist, ändert sich die Rechtsprechung, denn es ist ein Verbrechenstatbestand, was eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr Gefängnis nach sich zieht. Dabei wird neben dem THC Gehalt auch die Menge des Hanfes für das Strafmaß berücksichtigt.
Ähnlich verhält es sich mit den anderen europäischen Ländern, wo der Besitz und der Handel mit Cannabis verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird. Die meisten Ländern haben eine eigene Regelung bezüglich der Kleinstmenge für den Eigenbedarf. Weltweit gesehen, ist der Besitz, Verkauf oder die Nutzung von Hanf illegal. Einen Sonderstatus hat das südamerikanische Land Uruguay, wo der Anbau und Verkauf von Cannabis im Jahr 2013 unter staatlicher Kontrolle zulässig ist. In Nordkorea gilt Marihuana nicht illegale Drogen wie auf Jamaika kleine Mengen erlaubt sind.