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Darf ich legal kiffen?

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Darf ich in Deutschland kiffen oder mach ich mich mit dem Konsum von Haschisch strafbar? Gibt es klare juristische Urteile oder bewegen sich die Konsumenten von Gras, ?*!#, Pot, Marihuana, Haschisch, Cannabis und Afghane in rechtlichen Grauzonen?

Fest steht, dass THC, also der Wirkstoff des Cannabis "Tetrahydrocannabinol", gemäß §29 deutschem Betäubungsmittelgesetz, Anlage I, zu den nicht verkehrsfähigen Stoffen zählt. Das bedeutet, der Anbau, Besitz, Handel und die Abgabe von Cannabis ist verboten. Danach ist der Konsum eines Joints nicht verboten und gilt im juristischen Sinn als Selbstschädigung, die zunächst einmal straffrei ist. Es wird vorausgesetzt, dass der Raucher Cannabis konsumieren kann, ohne den Stoff im rechtlichen Sinne erworben zu haben oder zu besitzen.

Ein Joint macht die Runde, was ist mit dem Kollegen, der den Joint gespendet hat?

Er ist Besitzer und muss das Haschisch ja auch bezogen haben. Im März 1994 hat das Karlsruher Verfassungsgericht festgelegt, dass "Staatsanwaltschaften bei der Sicherstellung von Kleinstmengen Cannabis, die ausschließlich dem Eigenkonsum dienen, von einer Strafverfolgung absehen können."

Sprich, wo kein Ankläger, da kein Richter. Sollte ein Haschisch-Konsument mit Cannabis erwischt werden, entscheidet die Menge über Straffälligkeit oder Straffreiheit. Der in dieser Feststellung als Kleinstmenge betitelte Eigenbedarf ist in den Bundesländern jedoch unterschiedlich geregelt.

In Sachsen sind Mengen bis zu 4g gering, in NRW sind es 10g und in Hessen gilt der Besitz von 30g Cannabis als Eigenbedarf und bleibt unter Umständen straffrei. Egal, wie hoch die Menge Haschisch ist, beschlagnahmt wird es auf jeden Fall. Nur ob der Besitz auch zwangsläufig vor Gericht endet, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Alle genannten Mengen sind Richtwerte und es hängt von den jeweiligen Staatsanwaltschaften und Richtern ab, inwieweit der Besitz verfolgt wird oder nicht. Ein Anspruch auf Straffreiheit besteht nicht.

Wie verhält es sich mit Haschisch-Konsum im Straßenverkehr?

Gerät der Haschisch-Konsument in eine allgemeine Verkehrskontrolle und führt nicht nur den sogenannten Eigenbedarf mit, sondern wird auch positiv auf THC getestet, richtet sich die Rechtslage nach der Menge THC im Haschisch und nicht nach der Menge Cannabis, die konsumiert wurde. In diesem Fall erhält er einen negativen Eintrag in der Führerscheindatei wegen Fahrens unter Einfluss sogenannter psychoaktiver Substanzen. Ein weiterer Eintrag reicht und die Fahrerlaubnis wird einbehalten. Somit kann der Haschischkonsum rechtliche Konsequenzen haben, obwohl er eigentlich juristisch straffrei wäre.

Die Rechtslage suggeriert, dass ein Haschisch-Konsument immer auch Straffälliger sein kann. Diese Situation ist nicht nur für geschätzte vier Millionen Kiffer wenig transparent, auch Staatsanwaltschaften und Richter stehen hier täglich vor neuen Herausforderungen bei der Urteilsfindung. Sie müssen jeden Fall ganz individuell bewerten und beurteilen.